Kosten und Abrechnung
bei der Behandlung Erwachsener
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten der Behandlung für Erwachsene tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Sie bringen Ihre Chipkarte mit, diese wird einmal im Quartal eingelesen. Nach Absolvieren der psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen bringen Sie einen ärztlichen Konsiliarbericht mit. Dieser wird gemeinsam mit den weiteren Formularen durch mich bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Nach einigen Tagen erhalten Sie dann eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Das Honorar wird gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die Rechnung erhalten Sie; diese ist auch durch Sie zu begleichen. Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Die Bedingungen der Privatkassen sind generell von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie daher bei Ihrer Krankenversicherung klären, in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.
Selbstzahler
Das Honorar für Psychotherapie bei selbstzahlenden Klienten berechnet sich auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung erhalten Sie; diese ist auch durch Sie zu begleichen.